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Förderprogramm Digitales Gesundheitsamt 2025

Zweiter Förderaufruf für den Öffentlichen Gesundheitsdienst gestartet. Bewerbung für zweite Förderrunde bis 08. Mai 2023 möglich.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat mit einem Förderaufruf das Förderprogramm „Digitales Gesundheitsamt 2025“ gestartet. Mit dem Förderprogramm will der Bund die im Zuge der Corona-Pandemie aufgedeckten Mängel bei der Digitalisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes beseitigen. Hierfür wurde ein umfangreiches Reifegradmodell entwickelt, das den Gesundheitsämtern eine Hilfestellung geben soll, den Ausbau der digitalen Verwaltung aus einem Guss umzusetzen.

Der zweite Förderaufruf richtet sich an Kommunen, die im ersten Förderaufruf nicht berücksichtigt wurden, sowie an Verbundprojekte mehrerer Gesundheitsämter. Die Projektanträge sind bis zum 08. Mai 2023 beim Projektträger VDI/VDE einzureichen. 

Die Gesundheitsämter sind zur Umsetzung der geförderten Maßnahmen regelmäßig auf externe Unterstützung durch IT-Berater angewiesen: Es gilt eine Digitalisierungsstrategie zu erstellen und diese Strategie durch Prozessanalysen, Mitarbeiterschulungen und den Einkauf von Hard- und Software umzusetzen.

Durch die knappen zeitlichen Vorgaben des Förderprogramms ist eine vorausschauend strukturierte und zielgerichtet durchgeführte Vergabe unerlässlich. Bühner & Partner Rechtsanwälte berät bereits mehrere Landkreise in Bayern aus der ersten Runde des Förderprogramms bei der Beschaffung der notwendigen IT-Beratungsleistungen.

Mit der Ausschreibung von Rahmenvereinbarungen können Gesundheitsämter einen Partner für die Umsetzung des Förderprogramms gewinnen und verlieren so während der Umsetzung des Programms keine Zeit durch weitere Ausschreibungen.

Gemeinsam mit unserem technischen Partner, der infora GmbH, konnten Bühner & Partner Rechtsanwälte bereits umfangreiche Erfahrungen bei den Ausschreibungen für IT-Beratungsleistungen für die bayerischen Gesundheitsämter sammeln. Sprechen Sie uns gerne unverbindlich an!