Wir unterstützen öffentliche Auftraggeber wie Länder, Städte, Gemeinden, deren Beteiligungsgesellschaften, Subventionsempfänger und privatwirtschaftliche Unternehmen in allen Fragen rund um die Organisation und Finanzierung öffentlicher Aufgaben und die Realisierung von Immobilienprojekten.
Die Berufsträger unserer Kanzlei bilden drei Praxisgruppen (Vergaberecht, Privates Baurecht und Öffentliches Recht). Unser Dienstleistungsportfolio erstreckt sich von der Planung über die Genehmigung und Beschaffung bis hin zur Umsetzung von Bauprojekten und sonstigen Vorhaben, z. B. IT-Projekten. Wir beraten bei Vergabeverfahren, der Umsetzung EU-beihilfenrechtlicher Anforderungen, Immobilienentwicklungen, der Konzeption und Betreuung öffentlich-privater Partnerschaften (ÖPPs/PPP) und der Genehmigung von Bauprojekten und Anlagen mit spezifischen Umweltauswirkungen.
Durch die jahrelange erfolgreiche Kooperation mit unabhängigen Beratungsfirmen bieten wir Ihnen ein umfassendes und Ihren individuellen Anforderungen entsprechendes Beratungsspektrum auch bei größeren Transaktionen oder forensischen Sonderuntersuchungen.