Wir unterstützen öffentliche Auftraggeber wie Länder, Städte, Gemeinden, deren Beteiligungsgesellschaften, Subventionsempfänger und privatwirtschaftliche Unternehmen in allen Fragen rund um die Organisation und Finanzierung öffentlicher Aufgaben und die Realisierung komplexer Immobilien- und Infrastrukturprojekte.
Die Berufsträger unserer Kanzlei bündeln ihre Expertise in vier spezialisierten Praxisgruppen: Vergaberecht, Privates Baurecht und Öffentliches Recht sowie Energie- und Infrastrukturrecht.
Unser Dienstleistungsportfolio erstreckt sich von der strategischen Planung über die Genehmigung und Beschaffung bis hin zur Umsetzung von Bauprojekten und sonstigen Vorhaben, z. B. IT-Projekten. Wir beraten bei Vergabeverfahren, der Umsetzung EU-beihilfenrechtlicher Anforderungen, Immobilienentwicklungen sowie der Konzeption öffentlich-privater Partnerschaften (ÖPPs/PPP).
Ein besonderer Schwerpunkt liegt heute in der ganzheitlichen Beratung zur Energiewende und der Umsetzung von ESG-Anforderungen (Environmental, Social, Governance). Hierzu zählen insbesondere die Genehmigung von Anlagen mit spezifischen Umweltauswirkungen, der Ausbau erneuerbarer Energien sowie die rechtliche Gestaltung zukunftsfähiger Wärmeversorgungs- und Infrastrukturkonzepte.
Durch die jahrelange erfolgreiche Kooperation mit unabhängigen Beratungsfirmen bieten wir Ihnen ein umfassendes und Ihren individuellen Anforderungen entsprechendes Beratungsspektrum auch bei größeren Transaktionen oder forensischen Sonderuntersuchungen.
