Unsere Kanzlei unterstützt öffentliche Auftraggeber wie Städte, Gemeinden und deren Beteiligungsgesellschaften, Subventionsempfänger sowie privatwirtschaftliche Unternehmen in allen Fragen rund um die Organisation und Finanzierung öffentlicher Aufgaben und die Realisierung von Immobilienprojekten.
Wir verfügen darüber hinaus über besondere Kenntnisse und Erfahrungen im Vergabe- und EU-Beihilfenrecht. Drei unserer Anwälte wurden auf Grund ihrer besonderen Expertise zu Fachanwälten für Vergaberecht ernannt.
Wir begleiten Sie bei Ihren Bauprojekten von der Planungs- und Genehmigungsphase über die Abstimmung mit Planern und Behörden bis zu sämtlichen rechtlichen Fragestellungen in der Ausführungsphase. Wir verfügen über besondere Expertise im privaten und öffentlichen Baurecht. So können wir Sie im Genehmigungsverfahren und bei Mängel- und Gewährleistungsstreitigkeiten kompetent vertreten. Zwei unserer Anwälte wurden aufgrund Ihrer besonderen Expertise zu Fachanwälten für Bau- und Architektenrecht ernannt, ein Rechtsanwalt wurde zum Fachanwalt für Verwaltungsrecht ernannt.
10-Wochen-Frist gilt auch für Individualkläger
Mitteilung anzeigenFachanwalt für Bau- und Architektenrecht wird zehnter Berufsträger.
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