25.03.2020 Meldungen
1. Fortführung der Baumaßnahmen
Grundsatz: Fortführung der Bautätigkeit
Sicherstellung der Tätigkeit des SiGeKo
2. Bauablaufstörungen
Corona-Pandemie = höhere Gewalt i.S.d. § 6 Abs. 2 Nr. 1 lit. c VOB/B
Ob diese vorliegt, ist im Einzelfall vom Auftragnehmer zu belegen!
Rechtsfolge: Bauzeitverlängerung § 6 Abs. 4 VOB/B
Bauzeit-Ansprüche: Grundsätzlich kein Annahmeverzug (§ 642 BGB) des Auftraggebers durch Pandemie
3. Zahlungen
Vorauszahlungen gegen Bürgschaft sind möglich (§ 16 Abs. 2 Nr. 1 VOB/B).
Diese sind zinslos (§ 16 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 VOB/B).
Einzelheiten: Siehe beigefügtes Schreiben des BMI vom 23.03.2020