Meldungen

Corona-Pandemie: Ministerielle Hinweise zu bauvertraglichen Fragen

1. Fortführung der Baumaßnahmen

Grundsatz: Fortführung der Bautätigkeit

Sicherstellung der Tätigkeit des SiGeKo

2. Bauablaufstörungen

Corona-Pandemie = höhere Gewalt i.S.d. § 6 Abs. 2 Nr. 1 lit. c VOB/B

Ob diese vorliegt, ist im Einzelfall vom Auftragnehmer zu belegen!

Rechtsfolge: Bauzeitverlängerung § 6 Abs. 4 VOB/B

Bauzeit-Ansprüche: Grundsätzlich kein Annahmeverzug (§ 642 BGB) des Auftraggebers durch Pandemie

3. Zahlungen

Vorauszahlungen gegen Bürgschaft sind möglich (§ 16 Abs. 2 Nr. 1 VOB/B).

Diese sind zinslos (§ 16 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 VOB/B).

Einzelheiten: Siehe beigefügtes Schreiben des BMI vom 23.03.2020