01.12.2017 Veranstaltung
Wie können Kommunen die Entwicklung attraktiver städtischer Quartiere anstoßen, ohne wesentliche öffentliche Mittel einzusetzen? Wie lassen sich innerstädtisch Wohnbauflächen mobilisieren und Gewerbeflächen aufwerten? Welche Instrumente stehen für Investorenwettbewerb und -auswahl bereit?
Um sich diesen Fragen zu widmen, fanden sich auf Einladung des Bayerischen Städtetages, des Bayerischen Staatsanzeigers und der Bühner Rechtsanwälte rund 30 Vertreter bayerischer Kommunen, kommunaler und privater Unternehmen und Planungsbüros im historischen Schürstabhaus in Nürnberg ein.
Als Auftakt stellte Daniel Ulrich, Planungs- und Baureferent der Stadt Nürnberg, vor, wie die Stadt Nürnberg Wohnbauflächen mobilisiert, indem sie v.a. systematisch Nachverdichtungspotentiale identifiziert und nutzt. Wie Kommunen über das Instrument des wettbewerblichen Dialogs sowohl kartellvergabe- und beihilfenrechtliche Vorgaben erfüllen als auch Investoren für Stadtentwicklungsprojekte gewinnen können, erläuterte Rechtsanwalt Jonas Sommer - Praxisbeispiele erfolgreicher Umsetzungen präsentierte Rechtsanwalt Tobias Jordan. Zur Wohnbauflächenmobilisierung durch Verlagerung von Sportstätten referierte Dipl.-Ing. Marc Pfaller und stellte das Projekt "Velodrom Nürnberg" vor: Ein Verein gibt ein Grundstück mit sanierungsbedürftiger Radrennbahn zugunsten neu entstehender Wohnbebauung auf, der Erlös ermöglicht den Neubau eines wettbewerbsfähigen Velodroms an einem neuen Standort.
Wie über das Instrument des wettbewerblichen Dialogs ein Investor für die "Neue Mitte Fürth" gefunden und der Spagat zwischen modernen Verkaufsflächen und Denkmalschutz bewältigt werden konnte, beschrieb Stefan Röhrer, Amtsleiter Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung der Stadt Fürth. Das Thema der Investorenauswahl vertiefte Dipl.-Ing. Andreas Jacob aus Planersicht und berichtete von der Konversion der Campbell Barracks Heidelberg, einem der ehemals größten US-Stützpunkte Europas. Im anschließenden Streitgespräch zum Thema "Wettbewerbliche Investorenauswahl - Fluch oder Segen" führte er mögliche Unwägbarkeiten wie etwa Störpotentiale durch Bürgerbeteiligungen und politische Entscheidungsprozesse an, sein Gegenpart Rechtsanwalt Arnd Bühner betonte hingegen die Vorteile des offenen Ideenwettbewerbs und das flexible Verfahren. Welche Neuerungen für das BauGB die Novelle 2017 brachte und welche Fallstricke bei städtebaulichen Verträgen lauern, erläuterte Rechtsanwältin Andrea Hennecken.
Bernd Buckenhofer, geschäftsführendes Mitglied des Bayerischen Städtetages, stellte in seinem Schlusswort das Thema der Veranstaltung in den größeren Rahmen der Schaffung lebenswerter Städte.
Unterlagen zum Download
Gesetzesauszüge Rechtsanwältin Andrea Hennecken, Fachanwältin für Verwaltungsrecht, ADVO REAL Immobilienanwälte, Nürnberg |
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