26.09.2025 Veranstaltungen
02.06.2025 Stellenausschreibungen
Rechtsanwaltsfachangestellte/r (m/w/d)
01.06.2025 Fachbeiträge
Der Koalitionsvertrag aus dem Blick des Vergaberechts
05.05.2025 Kanzleimitteilungen
Edeka nimmt die Frische-Manufaktur im Markt Hirschaid in Betrieb.
01.05.2025 Kanzleimitteilungen
Bühner & Partner Rechtsanwälte beraten bei Baurechtsschaffung
01.06.2025 Fachbeitrag
Das von der Ampel-Bundesregierung geplante Vergaberechtstransformationspaket hatte es auf Grund des vorläufigen Endes der Legislaturperiode nicht mehr durch das Gesetzgebungsverfahren geschafft und ist somit hinfällig.
Ein zentrales Ziel der im Koalitionsvertrag angedachten Reform ist die weitreichende Entlastung der Wirtschaft und der öffentlichen Verwaltung. Durch einfachere Vergabeverfahren sollen öffentliche Investitionen und die Bedarfsdeckung staatlicher Aufgaben schneller umgesetzt werden.
Das soll nach dem Willen der Koalitionspartner durch fünf Schwerpunktmaßnahmen umgesetzt werden:
Die (nationalen) Wertgrenzen für Direktaufträge für Liefer- und Dienstleistungen auf 50.000 EUR und für Start-Ups mit innovativen Leistungen auf 100.000 EUR erhöht werden. Ähnliche Erhöhungen fanden bereits in einigen Bundesländern (u.a. Bayern) statt. Die Bundesregierung will sich darüber hinaus für eine Erhöhung der EU-Schwellenwerte und eine getrennte Betrachtung von Planungs- und Bauleistungen einsetzen.
Die Reform sieht vor, dass soziale und umweltbezogene Kriterien bei den Vergabeverfahren stärker berücksichtigt werden. Dies soll dazu beitragen, die Entwicklung grüner Leitmärkte, wie etwa bei Stahl und Zement, zu fördern. Öffentliche Auftraggeber sollen aber die Flexibilität haben, die bestmögliche Umsetzung weiterer Nachhaltigkeitskriterien selbst zu entscheiden. Gleichzeitig möchte die Koalition das Vergaberecht auf „seine Kernziele“ zurückfahren: Ein klassischer Zielkonflikt.
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Reform ist die Verbesserung der Chancen für junge, kleine und mittlere Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen. Durch die Vereinfachung der Nachweispflichten und den Abbau bürokratischer Hürden sollen diese Unternehmen zukünftig mehr Berücksichtigung finden. Der Koalitionsvertrag bekennt sich ausdrücklich zum Ziel der „mittelstandsfreundlichen Vergabe“, was als Absage an eine Aufweichung des Grundsatzes der losweisen Vergabe zu verstehen dürfte.
Die Bundesregierung plant zudem, die Nachprüfungsverfahren zu digitalisieren und die bürokratischen Hürden weiter abzubauen. Daneben soll der Marktplatz des Bundes ausgebaut und zu einer einheitlichen Beschaffungsplattform für Bund, Länder und Kommunen ausgebaut werden, dabei soll eine „Konsolidierung“ bestehender (privater ?!) Vergabeplattformen umfasst sein.
Die Reform sieht auch sektorale Befreiungsmöglichkeiten vom Vergaberecht vor, insbesondere in Fragen der nationalen Sicherheit und für Leitmärkte für emissionsarme Produkte. Zudem wird ein strategisches Beschaffungsmanagement angestrebt, um die Vergabeverfahren weiter zu optimieren.
Wir beraten Sie gerne zu aktuell geltenden Wertgrenzen und den neuesten Änderungen im Vergaberecht.
Unser Praxisgruppenleiter Vergaberecht, RA & Fachanwalt für Vergaberecht Jonas Sommer, steht Ihnen unter sommer@buehner-rae.de gerne zur Verfügung.