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DigitalPakt Schule – Ausbau der digitalen Infrastruktur an bayerischen Schulen

Was ist der DigitalPakt Schule?

Die zwischen Bund und Ländern geschlossene Verwaltungsvereinbarung „DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ ist am 17. Mai 2019 in Kraft getreten. Bund und Freistaat Bayern stellen gemeinsam über fünf Jahre hinweg eine „Digitalisierungsmilliarde“ für die IT-Infrastrukturförderung an Bayerns Schulen bereit und verschaffen den Sachaufwandsträgern so ein hohes Maß an Planungssicherheit.

Informationen rund um den DigitalPakt Schule stellt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) hier zur Verfügung:

https://www.km.bayern.de/lehrer/meldung/6585/ausbau-der-digitalen-bildungsinfrastruktur-an-bayerischen-schulen.html

 

Welche Beschaffungen und Maßnahmen werden gefördert?

Gefördert werden Beschaffungen und Maßnahmen der IT-Ausstattung im Rahmen eines von den jeweiligen Schulen erarbeiteten Medienkonzepts. Gefördert wird die Anschaffung von:

·        Maßnahmen zur digitalen Vernetzung in Schulgebäuden

·        Schulserver

·        Schulische WLAN-Infrastruktur

·        Digitale Lehr-Lern-Infrastrukturen

·        Anzeige- und Interaktionsgeräte

·        Digitale Arbeitsgeräte

·        Schulgebundene mobile Endgeräte

 

In welchem Umfang stehen Fördermittel zur Verfügung?

Zum Ausbau der digitalen Bildungsinfrastruktur stellt der Bund dem Freistaat im Rahmen des DigitalPakts Schule 778 Mio. Euro zur Verfügung. Die Fördergelder werden entsprechend der Schüler- und Klassenzahl einer Schule auf die Kommunen und privaten Träger verteilt.

Auf Grundlage der Amtlichen Schuldaten des Schuljahres 2018/19 hat das StMUK nach schulstatistischen Kenngrößen ermittelt, welcher Höchstbetrag jedem einzelnen Schulträger im Rahmen des DigitPaktes Schule zur Verfügung gestellt wird. Die Schulträger müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 % aufbringen.

Welcher Höchstbetrag auf jeden Schulaufwandsträger entfällt, können Sie hier abrufbaren Liste entnehmen:

https://www.km.bayern.de/download/21474_dBIR_Anlage_1.pdf

 

Bis wann und wie sind die Fördermittel zu beantragen?

In der angelaufenen ersten Antragsphase müssen die Förderanträge bis zum 31. Dezember 2021 gestellt werden. Gegebenenfalls verbliebene Restmittel fließen dann in eine zweite Antragsphase.

Die Förderanträge müssen in einem einheitlichen elektronischen Verfahren gestellt werden. Dafür stellt das StMUK eine Antragsmappe in Form einer Excel-Tabelle bereit, welche beim Staatsministerium unter digitalpakt@stmuk.bayern.de und zeitgleich bei der zuständigen Regierung eingereicht werden muss.

 

Was ist vergaberechtlich bei der Beschaffung zu beachten?

Kommunale Schulaufwandsträger müssen als klassische öffentliche Auftraggeber das Vergaberecht beachten. Für sie gilt für Beschaffungen ab dem Schwellenwert von 214.000 Euro (netto) das Kartellvergaberecht, d.h. Ausschreibungen sind EU-weit bekanntzumachen. Ausschreibungen unter dem Schwellenwert müssen gemäß der Vergabe-Bekanntmachung des Staatsministeriums des Innern durchgeführt werden.

Auch private Träger sind i.d.R. dem Vergaberecht unterworfen: Entweder sind sie bereits öffentliche Auftraggeber oder sie werden durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der geförderten Beschaffung verpflichtet.

Für alle Schulaufwandsträger gilt: Fehler im Vergabeverfahren können nicht nur zu einer Verzögerung der Beschaffung durch Vergabenachprüfungsverfahren führen, sondern auch zu einer Rückforderung der Fördermittel.

 

Wie können wir Sie unterstützen?

Wir beraten Sie gerne bei allen Fragen rund um das Fördermittelrecht und das Vergaberecht und übernehmen die Verfahrensbetreuung für Ihre Ausschreibung.

Sie kennen Ihren Beschaffungsbedarf noch nicht? Wir arbeiten mit Partnern aus der IT-Branche zusammen, die große Erfahrung mit der Ausstattung von Schulen haben.

Gerne stimmen wir mit Ihnen in einem unverbindlichen Gespräch Ihren individuellen Beratungsbedarf ab.