AGVO (Allgemeine Gruppenfreistellungs-Verordnung) am 01.07.2014 in Kraft getreten - Finanzierung von Sportinfrastrukturprojekten wesentlich erleichtert
Die AGVO 2014 bringt für die die Co-Finanzierung von Sportinfrastrukturvorhaben
für Profisportler durch die öffentliche Hand wesentliche Erleichterungen.
Eine Genehmigung des Vorhabens durch die EU-Kommission kann entfallen,
wenn u.a. folgende Eckdaten beachtet werden:
- Projektgegenstand
Multifunktionale Freizeitinfrastruktur / Sportinfrastruktur
- Obergrenzen
Investition: max. 15 Mio. EUR Co-Finanzierung, max. 50 Mio. EUR Gesamtkosten pro Vorhaben
Betrieb: max. 2 Mio. EUR Co-Finanzierung pro Anlage und Jahr
- Nutzungsanteile für Sportinfrastrukturen
Max. 80 % der Nutzungszeiten durch einen Profisportnutzer,
mind. 20 % durch andere Profisportler, Amateure, Vereine, Breitensport
- Transparenz
Vorab Anzeige des Projekts bei den zuständigen nationalen Behörden, diskriminierungsfreier Zugang für Dritt-Nutzer
- Mittelverwendung
Vergabeverfahren für Planung, Bau und Betriebsleistungen durch Dritte
Den Wortlaut der gesamten AGVO 2014 (Verordnung [EU] Nr. 651/2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) finden Sie unter:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:JOL_2014_187_R_0001&rid=1
Bitte beachten Sie, dass sich Änderungen gegenüber dem Entwurf der AGVO ergeben haben, die u.a. die Berechnung der maximal zulässigen Beihilfenhöhe betreffen. Für Rückfragen und Erläuterungen stehen wir gerne zur Verfügung.
Unterlagen zum Download
Mandantenbrief Juli 2014 / 2
AGVO (Allgemeine Gruppenfreistellungs-Verordnung) am 01.07.2014 in Kraft getreten
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