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Rückforderung rechtswidriger staatlicher Beihilfen

Neue Bekanntmachung des Bundeswirtschaftsministeriums über die Rückforderung rechtswidriger staatlicher Beihilfen

Am 03.02.2015 wurde eine Bekanntmachung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie veröffentlicht, die detaillierte Vorgaben macht, wie rechtswidrige staatliche Beihilfen vom Subventionsgeber zurückgefordert werden müssen. Zwar gelten die Umsetzungshinweise ausdrücklich nur nach dem Erlass eines verbindlichen Beschlusses der Europäischen Kommission über die Rückforderung einer Beihilfe. Ungeachtet dessen haben staatliche Stellen auch ohne eine Kommissionsentscheidung autonom zu prüfen, ob Zuwendungen an Unternehmen unter Verstoß gegen EU-Beihilfenrecht erfolgten. Solche Beihilfen sind zurückzufordern, gerade um eine Rückforderungsentscheidung der Kommission zu vermeiden.

Vor diesem Hintergrund kann die Bekanntmachung von staatlichen und kommunalen Stellen herangezogen werden, soweit diese selbst einen Beihilfeverstoß feststellen.

Instruktiv sind insbesondere die Ausführungen zum regelmäßig nicht vorliegenden Vertrauensschutz des Fördermittelempfängers und darauf, dass sich dieser im Regelfall auch nicht auf einen Wegfall der Bereicherung berufen kann.

Unterlagen zum Download

Mandantenbrief März 2015
Neue Bekanntmachung über die Rückforderung rechtswidriger staatlicher Beihilfen
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Bundesanzeiger 13.02.2015
Bekanntmachung des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Bundesanzeiger
über die Rückforderung unionsrechtswidriger gewährter staatlicher Beihilfen
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