Die
bayerische Staatsregierung hat eine Reihe von Änderungen im Bauordnungsrecht angekündigt,
um bürokratische Hürden abzubauen und private und staatliche Initiativen zu
beschleunigen:
- Mehr verfahrensfreie Vorhaben: Eine Reihe von Bauvorhaben
wird erweitert, um sie bis zu bestimmten Größenklassen verfahrensfrei zu
stellen. Dies betrifft unter anderem Dachgeschossausbau,
Terrassenüberdachungen, Solarenergieanlagen, Versorgungseinheiten zu
Masten und Antennen, Biomasselager für Biogasanlagen, Schwimmbecken,
Werbeanlagen, Geldautomaten, Zelte, Bühnen, Tribünen, nicht überdachte
Stellplätze, Kinderspielplätze, Freischankflächen, Fahrradabstellanlagen
außerhalb von Gebäuden, Ladestationen für Elektrofahrzeuge, Zapfsäulen und
Tankautomaten, Grabdenkmale auf Friedhöfen, Instandsetzungsarbeiten und
Kleinwindkraftanlagen.
- Nutzungsänderungen: Alle Nutzungsänderungen
werden als verfahrensfreie Bauvorhaben definiert, wenn die neue Nutzung
nach den Vorschriften der Baunutzungsverordnung im jeweiligen Plangebiet
allgemein zulässig ist. Dies betrifft z.B. Kindergärten in reinen
Wohngebieten.
- Sonderbauten: Aus dem Katalog der
Sonderbauten werden Verkaufsstätten bis 2.000 m² herausgenommen. Bisher
lag dieser Wert bei 800m2. Auch Gaststätten werden erst mit deutlich mehr
Sitzplätzen als bisher zu Sonderbauten.
- Aufstockung von Gebäuden: Die Aufstockung von Gebäuden
zur Schaffung von Wohnraum wird deutlich erleichtert.
- Typengenehmigungen: Typengenehmigungen werden
künftig unbefristet erteilt.
- Kinderspielplätze: Die gesetzliche
Verpflichtung zur Anlage eines Kinderspielplatzes bei der Errichtung von
Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen wird gestrichen. Die Kommunen können
dies dann selbst reden.
- Stellplatzpflicht: Die Stellplatzpflicht für
Fahrzeuge wird künftig nur noch kommunal geregelt. Eine Stellplatzsatzung
muss es damit nicht mehr zwingend geben.
- Grüngestaltungssatzungen: Gemeindliche
„Grüngestaltungssatzungen“ soll es künftig nicht mehr geben. Sie werden
vollständig abgeschafft.
- Solaranlagen: Der Mindestabstand von nicht
dachparallel installierten Solaranlagen wird auf 0,50 m verkürzt.
Diese
Änderungen sind Teil einer Reihe von Modernisierungsgesetzen, die das Leben der
Menschen in Bayern einfacher machen sollen. Gerne beraten wir Sie zu den
Auswirkungen dieser Änderungen auf Ihre Gemeinde oder Ihr Bauprojekt vor Ort.
Ihre Ansprechpartnerin:
Andrea Hennecken
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Verwaltungsrecht
0911
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hennecken@buehner-rae.de