Meldungen

Vereinfachungen im bayerischen Bauordnungsrecht angekündigt

Die bayerische Staatsregierung hat eine Reihe von Änderungen im Bauordnungsrecht angekündigt, um bürokratische Hürden abzubauen und private und staatliche Initiativen zu beschleunigen:


  • Mehr verfahrensfreie Vorhaben: Eine Reihe von Bauvorhaben wird erweitert, um sie bis zu bestimmten Größenklassen verfahrensfrei zu stellen. Dies betrifft unter anderem Dachgeschossausbau, Terrassenüberdachungen, Solarenergieanlagen, Versorgungseinheiten zu Masten und Antennen, Biomasselager für Biogasanlagen, Schwimmbecken, Werbeanlagen, Geldautomaten, Zelte, Bühnen, Tribünen, nicht überdachte Stellplätze, Kinderspielplätze, Freischankflächen, Fahrradabstellanlagen außerhalb von Gebäuden, Ladestationen für Elektrofahrzeuge, Zapfsäulen und Tankautomaten, Grabdenkmale auf Friedhöfen, Instandsetzungsarbeiten und Kleinwindkraftanlagen.
  • Nutzungsänderungen: Alle Nutzungsänderungen werden als verfahrensfreie Bauvorhaben definiert, wenn die neue Nutzung nach den Vorschriften der Baunutzungsverordnung im jeweiligen Plangebiet allgemein zulässig ist. Dies betrifft z.B. Kindergärten in reinen Wohngebieten.
  • Sonderbauten: Aus dem Katalog der Sonderbauten werden Verkaufsstätten bis 2.000 m² herausgenommen. Bisher lag dieser Wert bei 800m2. Auch Gaststätten werden erst mit deutlich mehr Sitzplätzen als bisher zu Sonderbauten.
  • Aufstockung von Gebäuden: Die Aufstockung von Gebäuden zur Schaffung von Wohnraum wird deutlich erleichtert.
  • Typengenehmigungen: Typengenehmigungen werden künftig unbefristet erteilt.
  • Kinderspielplätze: Die gesetzliche Verpflichtung zur Anlage eines Kinderspielplatzes bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen wird gestrichen. Die Kommunen können dies dann selbst reden.
  • Stellplatzpflicht: Die Stellplatzpflicht für Fahrzeuge wird künftig nur noch kommunal geregelt. Eine Stellplatzsatzung muss es damit nicht mehr zwingend geben.
  • Grüngestaltungssatzungen: Gemeindliche „Grüngestaltungssatzungen“ soll es künftig nicht mehr geben. Sie werden vollständig abgeschafft.
  • Solaranlagen: Der Mindestabstand von nicht dachparallel installierten Solaranlagen wird auf 0,50 m verkürzt.

 

Diese Änderungen sind Teil einer Reihe von Modernisierungsgesetzen, die das Leben der Menschen in Bayern einfacher machen sollen. Gerne beraten wir Sie zu den Auswirkungen dieser Änderungen auf Ihre Gemeinde oder Ihr Bauprojekt vor Ort.

 

Ihre Ansprechpartnerin:

 

Andrea Hennecken

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Verwaltungsrecht


0911 255865-0

hennecken@buehner-rae.de