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Kanzleimitteilung

Vereinfachungen im Vergaberecht angekündigt

Die bayerische Staatsregierung plant eine umfangreiche Liberalisierung des Vergaberechts, um bürokratische Hürden im Wirtschaftsverkehr zu reduzieren:

· Erhöhte Wertgrenzen: In Bayern sollen künftig deutlich erhöhte Wertgrenzen für Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte (sog. Haushaltsvergaberecht) gelten, die insbesondere im Baubereich eine Verzehnfachung der bisherigen Werte darstellen:

o Stufe 1: Direktauftrag bis 250.000 € für Bauleistungen bzw. bis 100.000 € für alle sonstigen Leistungen (bisherige Grenze bei Direktaufträgen: 25.000 €).

o Stufe 2: Erleichterte Vergabe bis 1 Mio. € für Bauleistungen bzw. bis zum jeweiligen EU-Schwellenwert, also meist 221.000 €, für alle sonstigen Leistungen.

· Anwendungsbereich: Die neuen, liberaleren Regelungen sollen neben dem Freistaat auch für juristische Personen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Staats unterstehen, sowie Kommunen gelten.

· Umsetzung: Die Umsetzung bedarf einer gesetzlichen Regelung, die bereits in Arbeit ist. Das Inkrafttreten erfolgt voraussichtlich zum 1. Januar 2025.

Gerne beraten wir Sie zu möglichen den Auswirkungen dieser Änderungen auf Ihr Vergabeverfahren, insbesondere im Bereich von geförderten Projekten oder mit Blick auf interne Vergaberichtlinien.

Ihr Ansprechpartner:

Jonas Sommer

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Vergaberecht

0911 255865-0

sommer@buehner-rae.de