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13.07.2026 Kanzleimitteilungen
Rechtsanwalt Kai Hirtreiter verstärkt Bühner & Partner
13.07.2026 Praxisdialog
The Insight: Das Priorisierungs-Dilemma
06.07.2026 Praxisdialog
Die Kommunale Wärmeplanung (KWP) steht – und jetzt?
15.06.2026 Kanzleimitteilungen
28.06.2024 Kanzleimitteilung
Die
bayerische Staatsregierung plant eine umfangreiche Liberalisierung des
Vergaberechts, um bürokratische Hürden im Wirtschaftsverkehr zu reduzieren:
·
Erhöhte
Wertgrenzen: In Bayern
sollen künftig deutlich erhöhte Wertgrenzen für Vergaben unterhalb der
EU-Schwellenwerte (sog. Haushaltsvergaberecht) gelten, die insbesondere im
Baubereich eine Verzehnfachung der bisherigen Werte darstellen:
o Stufe 1: Direktauftrag bis 250.000 € für
Bauleistungen bzw. bis 100.000 € für alle sonstigen Leistungen (bisherige
Grenze bei Direktaufträgen: 25.000 €).
o Stufe 2: Erleichterte Vergabe bis 1 Mio. € für
Bauleistungen bzw. bis zum jeweiligen EU-Schwellenwert, also meist 221.000 €,
für alle sonstigen Leistungen.
·
Anwendungsbereich: Die neuen, liberaleren Regelungen
sollen neben dem Freistaat auch für juristische Personen des öffentlichen
Rechts, die der Aufsicht des Staats unterstehen, sowie Kommunen gelten.
·
Umsetzung: Die Umsetzung bedarf einer
gesetzlichen Regelung, die bereits in Arbeit ist. Das Inkrafttreten erfolgt
voraussichtlich zum 1. Januar 2025.
Gerne
beraten wir Sie zu möglichen den Auswirkungen dieser Änderungen auf Ihr
Vergabeverfahren, insbesondere im Bereich von geförderten Projekten oder mit
Blick auf interne Vergaberichtlinien.
Ihr
Ansprechpartner:
Jonas Sommer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Vergaberecht
0911 255865-0
sommer@buehner-rae.de