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Dritter Förderaufruf für den öffentlichen Gesundheitsdienst gestartet

Bis zum 2. April 2024 können im Förderprogramm „Digitales Gesundheitsamt 2025“ erneut Anträge zur Förderung der Digitalisierung in Gesundheitsämtern eingereicht werden.Mit dem dritten Förderaufruf soll erreicht werden, dass sich der sog. „digitale Reifegrad“ noch weiter verbessert. Dafür müssen neue Projekte an bereits laufende anknüpfen und auf die Gesamtziele des Förderprogramms einzahlen.

 

Gefördert wird in neuen und bekannten Formaten:

•           Kooperationsprojekte zur IT-Zielarchitektur (NEU)

•           Modellprojekte als Einzel- oder Verbundvorhaben von Gebietskörperschaften

•           Änderungsanträge für ausgewählte Landesmaßnahmen

•           Neuanträge für koordinierte Ländermaßnahmen

 

Neue Projekte können eine maximale Laufzeit von 24 Monaten haben. Bis spätestens zum 29. Februar 2024 muss ein final abgestimmter Projektsteckbrief beim Projektträger eingereicht werden (vgl. Förderleitfaden Abschnitt 9). Alle Informationen rund um den dritten Förderaufruf sowie Fristen und Antragsunterlagen sind auf www.gesundheitsamt-2025.de zu finden.

 

Bühner & Partner unterstützt bereits seit Anfang des Förderprogramms öffentliche Auftraggeber aus dem öffentlichen Gesundheitsdienst. Gerne unterstützen wir auch Sie bei der Vorbereitung und Durchführung des Förderprogramms, kommen Sie gerne auf uns zu!

 

Ansprechpartner:

RA Dr. Konrad Körner LL.M.

koerner@buehner-rae.de