15.12.2023 Aktuelles
Bis zum 2. April 2024 können im Förderprogramm „Digitales Gesundheitsamt 2025“ erneut Anträge zur Förderung der Digitalisierung in Gesundheitsämtern eingereicht werden.Mit dem dritten Förderaufruf soll erreicht werden, dass sich der sog. „digitale Reifegrad“ noch weiter verbessert. Dafür müssen neue Projekte an bereits laufende anknüpfen und auf die Gesamtziele des Förderprogramms einzahlen.
Gefördert wird
in neuen und bekannten Formaten:
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Kooperationsprojekte zur IT-Zielarchitektur (NEU)
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Modellprojekte als Einzel- oder Verbundvorhaben von Gebietskörperschaften
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Änderungsanträge für ausgewählte Landesmaßnahmen
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Neuanträge für koordinierte Ländermaßnahmen
Neue Projekte
können eine maximale Laufzeit von 24 Monaten haben. Bis spätestens zum 29.
Februar 2024 muss ein final abgestimmter Projektsteckbrief beim Projektträger
eingereicht werden (vgl. Förderleitfaden Abschnitt 9). Alle Informationen rund
um den dritten Förderaufruf sowie Fristen und Antragsunterlagen sind auf www.gesundheitsamt-2025.de zu
finden.
Bühner &
Partner unterstützt bereits seit Anfang des Förderprogramms öffentliche
Auftraggeber aus dem öffentlichen Gesundheitsdienst. Gerne unterstützen wir
auch Sie bei der Vorbereitung und Durchführung des Förderprogramms, kommen Sie
gerne auf uns zu!
Ansprechpartner:
RA Dr. Konrad
Körner LL.M.