26.09.2025 Veranstaltungen
05.05.2025 Kanzleimitteilungen
Edeka nimmt die Frische-Manufaktur im Markt Hirschaid in Betrieb.
01.05.2025 Kanzleimitteilungen
Bühner & Partner Rechtsanwälte beraten bei Baurechtsschaffung
10.03.2025 Fachbeiträge
Präklusionsrisiko: Klagebegründungsfrist nach § 6 Satz 1 UmwRG
01.03.2025 Kanzleimitteilungen
20.07.2023 Kanzleimitteilung
Die Corona-Pandemie hat im Wirtschaftsleben immer noch Auswirkungen. Bund & Länder haben während der Pandemie die Unternehmen mit umfangreichen Hilfsprogrammen unterstützt. Diese Hilfsprogramme (Soforthilfe, Überbrückungshilfen I - IV, November-, Dezemberhilfe) wurden auf Grundlage von Umsatzprognosen ausgezahlt. Auf Grundlage der tatsächlichen Umsatz- und Fixkosten muss für die Überbrückungshilfen I – IV eine Schlussabrechnung bis zum 31.August 2023 eingereicht werden. Auf Antrag kann die Frist bis zum 31.12.2023 verlängert werden. Die Bewilligungsstelle erlässt einen Schlussbescheid mit der tatsächlichen Förderhöhe. Enthält Ihr Schlussbescheid Rückforderungen, überprüfen wir gerne die Rechtmäßigkeit und vertreten Sie auch vor dem Verwaltungsgericht. Die Klage hat aufschiebende Wirkung, sodass während der gerichtlichen Klärung zunächst keine Zahlung Ihrerseits erfolgen muss.
Wir stehen Ihnen für Fragen und rechtliche Beratung gerne zur Verfügung.