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AGVO erleichtert Finanzierung von Sportinfrastrukturprojekten

AGVO (Allgemeine Gruppenfreistellungs-Verordnung) am 01.07.2014 in Kraft getreten – Finanzierung von Sportinfrastrukturprojekten wesentlich erleichtert

AGVO (Allgemeine Gruppenfreistellungs-Verordnung) am 01.07.2014 in Kraft getreten - Finanzierung von Sportinfrastrukturprojekten wesentlich erleichtert

Die AGVO 2014 bringt für die die Co-Finanzierung von Sportinfrastrukturvorhaben
für Profisportler durch die öffentliche Hand wesentliche Erleichterungen
.


Eine Genehmigung des Vorhabens durch die EU-Kommission kann entfallen,
wenn u.a. folgende Eckdaten beachtet werden:

  • Projektgegenstand
  • Multifunktionale Freizeitinfrastruktur / Sportinfrastruktur

  • Obergrenzen
  • Investition: max. 15 Mio. EUR Co-Finanzierung, max. 50 Mio. EUR Gesamtkosten pro Vorhaben
    Betrieb: max. 2 Mio. EUR Co-Finanzierung pro Anlage und Jahr

  • Nutzungsanteile für Sportinfrastrukturen
  • Max. 80 % der Nutzungszeiten durch einen Profisportnutzer,
    mind. 20 % durch andere Profisportler, Amateure, Vereine, Breitensport

  • Transparenz
  • Vorab Anzeige des Projekts bei den zuständigen nationalen Behörden, diskriminierungsfreier Zugang für Dritt-Nutzer

  • Mittelverwendung
  • Vergabeverfahren für Planung, Bau und Betriebsleistungen durch Dritte


Den Wortlaut der gesamten AGVO 2014 (Verordnung [EU] Nr. 651/2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) finden Sie unter:

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:JOL_2014_187_R_0001&rid=1

Bitte beachten Sie, dass sich Änderungen gegenüber dem Entwurf der AGVO ergeben haben, die u.a. die Berechnung der maximal zulässigen Beihilfenhöhe betreffen. Für Rückfragen und Erläuterungen stehen wir gerne zur Verfügung.

Unterlagen zum Download

Mandantenbrief Juli 2014 / 2
AGVO (Allgemeine Gruppenfreistellungs-Verordnung) am 01.07.2014 in Kraft getreten
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