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Schausteller erzielt Teilerfolg: Behörden müssen Veranstaltungen genehmigen

Hans-Jürgen Emmrich aus Nabburg hat gegen den Freistaat und das Verbot von Veranstaltungen geklagt. Nun hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof über den Eilantrag entschieden. Zu Ende ist das Verfahren aber noch nicht.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat über den Eilantrag der Schausteller entschieden. Sie hatten sich an das Gericht gewandt, um das Verbot von Großveranstaltungen wie Kirchweihen und Volksfesten im Freistaat zu kippen. "Die Anträge hatten teilweise Erfolg", freut sich Rechtsanwalt Arnd Bühner, der die Schausteller um den Nabburger Hans-Jürgen Emmrich vertritt.

Nach Angaben des Juristen erkennt das Gericht Anhaltspunkte dafür, dass die Antragsteller durch das Verbot von Veranstaltungen in ihren Grundrechten (Berufsfreiheit und Gleichheitsgrundsatz) verletzt sein können. Die Schausteller fühlen sich diskriminiert, weil zum Beispiel Freizeitparks bereits wieder öffnen durften. "Das ist für uns so ein großer Teilerfolg", freut sich Emmrich, der mit drei Kollegen aus ganz Bayern mit einem Eilantrag gegen das Infektionsschutzgesetz geklagt hat. "Dass sie die totale Öffnung gestatten, war nicht zu erwarten", gibt der Kläger zu.

Das Gericht bestätige mit seiner Entscheidung von Dienstag die Zweifel der Antragsteller hinsichtlich der Erforderlichkeit des repressiven Verbots. "Es wagt jedoch nicht, das Verbot gänzlich zu kippen", so der Rechtsanwalt.

Immerhin: Die Landratsämter und Kreisverwaltungsämter "sind angehalten, wohlwollend Veranstaltungen zu genehmigen", sagt der Schausteller, der mit seiner Familie Essensstände betreibt. Auf Festen bietet er Langos, Crêpes und Süßigkeiten an.

"Aus verfassungsrechtlicher Sicht dürfte ein gebundener Genehmigungsanspruch bestehen, das heißt, die Behörden müssen genehmigen, wenn die Veranstaltung aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist", erläutert Bühner, der die vier Schausteller vor Gericht vertreten hat. Mit Verweis auf diese Entscheidung können Veranstalter eine Ausnahmegenehmigung beantragen - "mit Aussicht auf Erfolg", lässt der Jurist noch Zweifel zu. Voraussetzung für den Antrag ist ein Hygienekonzept.


Bis das Bayerische Verwaltungsgericht seine Hauptentscheidung triff, kann es noch einige Zeit dauern. Emmrich rechnet mit einem halben Jahr und noch länger. Der Nabburger plant jetzt mit der Amberger Dult, "die wir unbedingt durchführen wollen". Ende September, Anfang Oktober soll sie stattfinden. Denn mit dem Kompromiss, den er mit seinen Kollegen erzielt hat, "können wir jetzt arbeiten". "Es wird in Guteneck den Weihnachtsmarkt geben. Definitiv. Es wird im Regensburger Schloss den Weihnachtsmarkt geben. Definitiv."

von Elisabeth Saller

Quelle: Oberpfälzerischer Kurier, Ausgabe 20. Juli 2020 



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