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Modernisierung des Vergaberechts

Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Vergaberechts verabschiedet

Das Bundeskabinett hat am 08.07.2015 den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vorbereiteten Gesetzesentwurf verabschiedet, der der Umsetzung von drei neuen EU-Vergaberichtlinien dient. Der EU-Gesetzgeber hatte mit dem Paket zur Modernisierung des Europäischen Vergaberechts ein vollständig überarbeitetes Regelwerk für die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen vorgelegt. Das Paket umfasst Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe (Richtlinie 2014/24/EU), die Richtlinie über die Vergabe von Aufträge in den Bereichen Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (Richtlinie 2014/25/EU) und die Richtlinien über die Vergabe von Konzessionen (Richtlinie 2014/23/EU). Die EU-Richtlinien sind bis zum 18.04.2016 in Deutsches Recht umzusetzen.

Die Vergaberechtsmodernisierung stellt das bedeutendste vergaberechtliche Gesetzgebungsverfahren der letzten zehn Jahre dar. Von der Neuregelung sind unmittelbar Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte betroffen. Der nunmehr vorliegende Referentenentwurf der Bundesregierung stellt einen ersten Schritt in einem zweistufigen Verfahren der Gesetz- und Verordnungsgebung dar. Im Mittelpunkt steht hierbei die Novellierung des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Ziel der Reform ist es, das Recht der öffentlichen Auftragsvergabe umfassend zu reformieren, zu modernisieren, zu vereinfachen und anwenderfreundlicher zu gestalten. Bieter und Auslober sollen künftig mehr Flexibilität bei der Vergabe öffentlicher Aufträge erhalten. Erstmals soll der Ablauf des Vergabeverfahrens von der Leistungsbeschreibung über die Prüfung von Ausschlussgründen, die Eignungsprüfung, den Zuschlag bis hin zu den Bedingungen für die Ausführung des Auftrages im Gesetz vorgezeichnet werden. Die Möglichkeiten der Auftraggeber, strategische Ziele, wie umweltbezogene, soziale oder innovative Aspekte im Rahmen des Vergabeverfahrens vorzugeben werden gestärkt. Soziale Dienstleistungen sollen in einem flexiblen Verfahren vergeben werden können. Elektronische Vergabeverfahren sollen für effizientere Beschaffungsvorgänge sorgen. Nach dem Referentenentwurf sollen Unternehmer verpflichtet werden, die geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einzuhalten. Hierdurch sollen die Regelungen von allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen und der gesetzliche Mindestlohn verankert werden. Zusätzliche Freiräume werden für Kommunen geschaffen, die die Möglichkeiten der Inhouse-Vergabe nutzen wollen oder mit andern Kommunen zusammen arbeiten.

Links & Unterlagen zum Download

Mandantenbrief Oktober 2015
Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Vergaberechts verabschiedet
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
"Reform des Vergaberechts" auf der Internetseite des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
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